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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemein

    Alle Daten und Informationen zur Dienstleistung der Firma Frische-Tonne GmbH (folgend Unternehmen genannt) werden auf den Seiten im Internet unter www.frische-tonne.de veröffentlicht und bekanntgegeben. Um unsere Dienstleistung so kostengünstig wie möglich anbieten zu können, wird auf eine teure Informationsübermittlung (Post) weitgehend verzichtet. Der individuelle Schriftverkehr erfolgt wenn möglich per e-Mail.

  2. Angebote und Preise

    • Es gelten die jeweils in der aktuellen Preisliste angebotenen / avisierten Preise.
    • Schriftliche Angebote besitzen, soweit zwischen Kunden und Unternehmen nicht anders vereinbart, eine Bindefrist von 4 Wochen.
    • Den Preisen wird die jeweils gültige MwSt. hinzugerechnet.
    • Gesetzliche Änderungen der Umsatzsteuer werden ohne gesonderte Ankündigung an den Kunden weitergegeben. Bei bereits bestehenden Aufträgen / Daueraufträgen ändern sich die vereinbarten Preise entsprechend im gegenseitigen Einvernehmen stillschweigend und werden ggf. kaufmännisch gerundet.
    • Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
  3. Werbeaktionen

    Das Unternehmen behält sich vor, für z.B. Werbeaktionen temporär von den in der genannten Preisliste genannten Preisen abzuweichen. Beim Kunden befindliche Angebote, respektive bereits laufende Verträge bleiben hiervon unberührt. Hier gelten nach wie vor die avisierten / vereinbarten Preise.

  4. Bestellung / Vertragsbeziehung

    • Eine Bestellung bzw. Auftragserteilung kann elektronisch, telefonisch und schriftlich durch den Auftraggeber erfolgen.
    • Mit der Bestellung / Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens in allen Punkten. Gültigkeit besitzt immer die allgemeine Fassung, welche auf der Homepage der www.frische-tonne.de hinterlegt und einsehbar ist.
    • Abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie durch das Unternehmen schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
  5. Bestätigung, Vertragsabschluss, Kündigung

    • Nach Eingang der Bestellung bzw. Auftragserteilung des jeweiligen Reinigungspaketes wird ein entsprechender Reinigungsvertrag geschlossen.
    • Auf Wunsch kann eine Auftragsbestätigung erstellt werden.
    • Die Bestellung ist auf einem Auftragsformular des Auftragnehmers oder in schriftlicher Form mit Datum (Stempel) und Unterschrift zu versehen und wenn nicht anders vereinbart ein Jahr gültig.
    • Nach Ablauf eines Jahres sind die Verträge jederzeit ohne Kündigungsfrist kündbar.
    • Ausnahmen hierzu stellen Einzelreinigungen dar.
    • Eventuelle Preisänderungen und Anpassungen für das jeweilige Vertragsfolgejahr sind der aktuellen / gültigen Preisliste zu entnehmen.
    • Bei Verträgen mit Haus- und Immobilienverwaltungen wird das Unternehmen zusätzlich entsprechend informiert.
    • Das Unternehmen behält sich ein Sonderkündigungsrecht (z.B. bei Nichtbegleichung der erbrachten Leistung etc. ) vor.
    • Der Vertragspartner ist bis zur Kündigungsbestätigung durch das Unternehmen verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Vertragsbedingungen / Konditionen zu begleichen / bezahlen.
  6. Leistungsdurchführung

    • In der Regel fährt unser Fahrzeug an den Leerungstagen der Müllabfuhr in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr eines Tages um die gestellten Arbeiten zu erledigen. In seltenen Fällen ist es möglich, dass das Reinigungsfahrzeug erst am Folgetag die Reinigung durchführt.
    • Die Einplanung der Reinigung erfolgt so schnell wie möglich. Ein unmittelbarer zeitlicher Anspruch besteht nicht.
    • Trotz sorgfältiger Planung kann es durch verschiedene Faktoren die nicht in unserem Einflussbereich liegen (Stau, Änderungen der Abfuhrzeiten, innerbetriebliche Störungen des Entsorgungsunternehmens, Wintereinbruch, höhere Gewalt und oder technische Defekte) zu unerwarteten Ausfällen oder auch kurzfristigen Änderungen kommen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
    • Ausfälle, die durch uns verschuldet wurden, werden schnellstmöglich, spätestens am nächsten Leerungstermin nachgeholt. Eine gesonderte Berechnung wird nicht erhoben.
    • Die Gefäße müssen frei zugänglich und nicht verschlossen sein. Gegebenenfalls ist der Fa. www.frische-tonne.de ein Schlüssel gegen Quittung auszuhändigen.
    • Die Abfallbehälter sollten vom Kunden so gekennzeichnet werden, dass eine Verwechselung mit nicht beauftragten Gefäßen ausgeschlossen ist.
    • Die gereinigten Gefäße bekommen im Anschluss der Reinigung einen Aufkleber, auf dem der Reinigungstag versehen wird.
    • Auf Wunsch stellen wir Gefäße bis 240 Liter Inhalt nach der Reinigung auf den Kopf.
    • Mängel der Reinigungsqualität, sind unmittelbar nach Feststellung, jedoch nicht später als einen Tag nach der Reinigung zu melden. Gerne kann auch ein Foto an info@frische tonne.de gesendet werden.
  7. Rechnungsstellung

    • Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar nach Erledigung der Arbeiten.
    • Auf Wunsch kann die Rechnung als E-Mail versendet werden.
  8. Zahlungen

    • Die Dienstleistungen des Unternehmens sind Grundsätzlich nach Leistungserbringung ohne Abzüge zu bezahlen.
    • Zahlungen sind grundsätzlich an die im Rechnungsformular gedruckten Kontoverbindungen zu richten.
    • Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das Unternehmen über den Betrag verfügen kann.
  9. Zahlungsverzug / Mahnung

    • Wenn dem Unternehmen Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser dem Unternehmen gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet und Rechnungen nicht bezahlt werden, so wie Lastschriften nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen mit sofortiger Wirkung fällig.
    • Gerät ein Auftraggeber in Verzug, so ist das Unternehmen berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen samt Zuschlag von 5% über den üblichen Bankzinsen zu berechnen.
    • Zurückgeleitete oder nicht eingelöste Lastschriften werden dem Auftraggeber erneut, unter Hinzurechnung angefallener Bankgebühren, jedoch min. € 15.- in Rechnung gestellt.
    • Mahnungen werden dem Schuldner mit €10.- je Mahnstufe in Rechnung gestellt.
    • Alle zusätzlichen Kosten die aus einem Zahlungsverzug entstehen, werden ausnahmslos in vollem Umfang dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  10. Datenschutz

    • Das Unternehmen ist berechtigt Daten zu Leistungs- / und Bestellabwicklung und Pflege der laufenden Kundenbeziehung elektronisch zu speichern und zu verwalten.
    • Der Auftraggeber erteilt dem Unternehmen bei Erteilung des Auftrages das Recht, ihn telefonisch per E-Mail oder per Post zu kontaktieren und zu informieren.
    • Die Daten werden unter keinen Umständen an dritte weiter gegeben.
  11. Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand wird Taunusstein vereinbart.

  12. Sonstiges

    Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform

  13. Salvatorische Klausel

    Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wir behalten uns vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf jederzeit anzupassen oder zu ändern. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auf unserer Internetseite (Formulare) zur Einsicht in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung. Ausfertigungen in Papierform werden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

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